Preise -->

    bietet als Dienstleistungsunternehmen 

    externe Unterstützung bei Problemen, 

    Fragen und Lernfeldern im Umgang 

    mit personenbezogenen Daten. 

Mit -> DBST <- sind Sie gut beraten!

Das Angebot

DBST bietet den Unternehmen in allen Bereichen der Wirtschaft und Kommune, sowie Dienstleistungsanbietern aller Art die Möglichkeit der vertraulichen, externen Beleuchtung der Handhabung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. 

Die daraus resultierende, von mir für Sie erstellte Situationsbeschreibung, dient als Grundlage für Ihre Entscheidungsfindung, eröffnet Ihnen Handlungsspielraum, verdeutlicht die Verantwortlichkeiten bezüglich Datenschutz und bietet Ihnen als Unternehmen/Kommune/oder Dienstleistungsanbieter die Chance Rechtssicherheit bezüglich Datenschutz herzustellen.

Inhouse Workshops

        - Information der Führungskräfte und der Mitarbeiter zur praktischen Umsetzung des Datenschutzes

        - Awareness zum Thema Datenschutz schaffen (Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung)

Der Ablauf

Beleuchtung der IST-Situation

- Datenfluss (intern, extern)

- Zugriffsverwaltung

- Datenschnittstellen

- Verwendung der zur Verfügung stehenden Daten

- Situation der Datensicherheit

- Stellenwert des Datenschutzes im Unternehmen......


DBST liefert zum vereinbarten Zeitpunkt nach gründlicher Recherche eine verständliche, schriftliche Darlegung/Situationsbeschreibung

Diese beinhaltet:

- Punktuelle Analyse inklusive Gesamtübersicht

- Beschreiben von Lernfeldern und Entwicklungschancen

- Strategische Hinweise werden unterbreitet

- Hinweise zum Thema Datensicherheit

Begleitung in der Umsetzung zum Thema Datenschutz kann (muss nicht) in weiterer Folge angeboten werden

Die Kundin/Der Kunde wird von DBST verlässlich und diskret über einen vereinbarten Zeitraum begleitet.

Die Vorteile der Begleitung durch DBST sind:

- Datenreduktion (weniger Speicherplatz, geringerer Aufwand)

- das Erkennen und Vermeiden von Redundanzen

- Verringerung der Personalkosten (Erfassung, Bereitstellung und Verarbeiten von Daten)

- die Rechtssicherheit im Sinne des Datenschutzgesetzes (Vermeidung von Geldstrafen und Imageverlust)

- ein Beitrag zur Datensicherheit

- die Zweckgebundenheit der Daten wird nachvollziehbar