-> News! -> ___Was gibt es Neues zum Thema Datenschutz!?___ -> News! ->




03.03.2025

KI bietet viele Vorteile und große Hilfen. Allerdings gibt es keinen Vorteil ohne Nachteil, für die KI Anwendungen werden unmengen an Daten gesammelt und Ausgewertet, weiter verwendet und gespeichert.
Also der Gedanke, was und wieviel gebe ich preis ist von Bedeutung.
Der kritische Umgang mit den jeweiligen Ergebnissen ist angebracht.

Diese EU-Regel gelten jetzt für den Umgang mit KI (seit 02.Februar 2025)


Menschliches Sozialverhalten - 
- darf nicht von KI bewertet werden, verboten ist auch die Analyse von Emotionen z.B. am Arbeitsplatz

Gesichtserkennung -
- im öffentlichen Raum ist verboren.Bei Ermittlungenm kann es Ausnahmen geben, z.B. für die Polizei

Manipulative Techniken -
- sind verboten, z.b. bei Spielzeug, das Kinder gefährdet oder automatisierte Betrugsanrufe.




24.06.2024

Einige Tipps für die Nutzung von smarten Geräten:

Die Smartwatch beobachtet den Schlaf, Alexa macht Musik an oder erstellt Erinnerungen und die Smarthome-Anwendung steuert Jalousien und 
die Kaffeemaschine – smarte Geräte finden sich fast überall. Sie erleichtern unseren Alltag ungemein. 
Allerdings sammeln sie auch eine Unmenge an personenbezogenen Daten und wissen fast alles über ihre Nutzer:innen.

Die Risiken, die mit der Nutzung smarter Geräte einhergehen, sind nicht zu unterschätzen. Stellen Sie sich vor, eine Ihnen unbekannte Person verfügt 
über alle Informationen, die Ihr Smartphone, Ihre Smartwatch und beispielsweise Alexa speichern, und erpresst Sie oder verkauft Ihre Daten im Internet. 
Durch unvorsichtige Konfiguration und Nutzung, die Speicherung in Clouds sowie Sicherheitsmängel können Daten abgegriffen und Systeme gehackt werden.

Es gibt dennoch einiges, das Sie tun können um Ihre Geräte und Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. 

Wie das geht, sehen Sie anhand der folgenden Tipps.

 

1. Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf

Welche Daten werden gesammelt? Wo werden diese gespeichert? Und wer hat Zugriff darauf? Erfolgt eine Verschlüsselung? 
Werden die Daten auf sicheren Servern gespeichert? Wie lange bekommt das Geräte Updates? Über welche Sensoren (Mikro oder Kamera) verfügt es? 
Welche individuellen Einstellungen können Sie vornehmen?

Mit diesen Fragen sollten Sie sich bereits vor dem Kauf smarter Produkte beschäftigen, um sichere Geräte zu wählen, die möglichst sparsam Daten verarbeiten. 
Hier lohnt sich oft ein Blick in die AGB und die Datenschutzbestimmungen der Anbieter.  

2. Passen Sie (Datenschutz-)Einstellungen an

Am besten kontrollieren Sie bereits vor der ersten Inbetriebnahme die (Datenschutz-) Einstellungen Ihrer smarten Geräte. 
Welche Einstellungen können Sie vornehmen, um Ihre Daten besser zu schützen? Hier sollten Sie Risiko und Nutzen abwägen und die Einstellungen entsprechend Ihren Bedürfnissen anpassen.

Passen Sie die Einstellungen Ihrer smarten Geräte an, um sie möglichst datenschutzkonform zu nutzen.

3. Vermeiden Sie unberechtigte Zugriffe

Ihre smarten Geräte verarbeiten eine Unmenge sensibler Daten, z. B. Kontoinformationen für Einkäufe. 
Mit diesen Daten könnten Unbefugte Ihnen einen erheblichen Schaden zufügen – von Identitätsdiebstahl über Verkauf Ihrer Daten bis hin zu Käufen mit Ihren Kontodaten.
Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, um unberechtigte Zugriffe zu vermeiden. 
So sollten Sie smarte Geräte und digitale Sprachassistenten, wie Alexa, Google Echo und Co., so platzieren, dass eine Nutzung nur durch Berechtigte möglich ist
Zusätzlich sollten Sie Sprachprofile einrichten, damit Sprachsteuerungen nur mit bestimmten Stimmen zu bedienen sind. Das ist besonders wichtig, wenn Sie smarte Geräte nicht alleine nutzen.

4. Sichern Sie Geräte mit PIN/Passwort

Kinder, die aus Versehen Produkte bestellen oder Sprachassistenten, die durch Anrufbeantworteraufnahmen aktiviert werden: Das können Sie vermeiden,
indem Sie smarte Geräte und weitere damit verbundene Geräte mit einem Passwort oder einer PIN schützen
Vor allem kritische Sprachbefehle und Bestellungen sollten immer erst ausgeführt werden, wenn das richtige Passwort eingegeben wurde.

5. Das Passwort Ihres WLANs sollte sicher sein
Das bedeutet auch, dass Sie das voreingestellte Passwort ändern sollten. Das gleiche gilt für gekoppelte Accounts. Richten Sie hier, wenn möglich, zusätzlich eine Mehr-Faktor-Authentisierung ein. 
Für einen umfassenden Schutz sollten Sie alle smarten und damit gekoppelten Geräte per Passwort schützen.

6. Richten Sie ein separates WLAN ein

Um sensible Daten zu schützen, könnten Sie für verschiedene Geräte separate WLANs einrichten. Beispielsweise könnten Sie Geräte mit sensiblen Daten von Ihren Smarthome-Geräten trennen
So kommt es nicht zum Verlust oder zur Offenlegung sensibler Daten, wenn sich Unbefugte Zugriff zu Ihren Smarthome-Geräten verschaffen sollten.

7. Beziehen Sie Erweiterungen nur aus vertrauenswürdigen Quellen

Mit jeder Erweiterung oder App geht auch ein Risiko einher, dass Sie sich Schadcode einfangen oder Ihre Daten gesammelt werden. 
Beziehen Sie Erweiterungen (zB .doc, .xls,..) daher grundsätzlich nur aus vertrauenswürdigen Quellen, z. B. direkt vom Hersteller oder aus den gängigen Playstores.
Updates und Erweiterungen sollten nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden.

8. Beschränken Sie sich auf die notwendigen Schnittstellen

Smarte Geräte kann man meist mit einer Vielzahl anderer Geräte und Accounts verbinden. Hier gilt allerdings: Weniger ist mehr. 
Überlegen Sie daher genau, welche Verbindungen Sie wirklich benötigen und wägen Sie dabei Risiken und Nutzen ab
Es lohnt sich zudem, die getroffenen Einstellungen und Verbindungen ab und an zu prüfen und nicht mehr benötigte Schnittstellen zu entfernen.

9. Updaten Sie die Geräte regelmäßig

Damit bei Ihren smarten Geräten keine gefährlichen Sicherheitslücken entstehen, sollten Sie von den Herstellern zur Verfügung gestellte Updates zeitnah einspielen
Prüfen Sie daher regelmäßig, ob es neue Updates gibt. Manchmal ist es auch möglich, Updates automatisiert einspielen zu lassen.

10. Schalten Sie Geräte ab und zu aus

Smarte Geräte erleichtern uns zwar in vielerlei Hinsicht unseren Alltag. Manches geht sie aber einfach nichts an. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in privaten Situationen
Ihre smarten Geräte – vor allem die mit Spracherkennung – einfach mal ausschalten. Auch wenn Sie außer Haus sind, ist der beste Schutz, die Geräte in den Standby zu versetzen oder auszuschalten.
So erhalten Unbefugte keinen Zugriff und Sie schützen Ihre Daten.


05.11.2022

Unser Event mit vielen interessanten Gesprächen zum Datenschutz.

DBST- Event -
Freude zum Mitnehmen - 
war außergewöhnlich schön - 
herzlichen Dank fürs dabei sein - sagen 
Franz und Sibylle Stöttner mit ihrem Team
https://www.dbst-stoettner.at/
https://solocanzoni.com
https://www.zaussenberg.at
https://www.b4l-wien.at



01.12.2021

Krisenfitness

Die derzeitige Situation aufgrund der Pandemie ist für alle eine Herausforderung.
Die Beachtung des Datenschutz ist dabei in vielen Bereichen von Wichtigkeit. Geht es doch um besondere personenbezogene Daten, Testdaten Impfdaten usw.
Das bedeutet, es ist keine Zeit für den Stillstand oder die "nicht Beachtung" aufgrund besonderer Umstände.
Vielmehr ist es angebracht beim Thema Datenschutz in Bewegung zu bleiben.

Nun kommen wir zu einem Thema das mich bei der Erwähnung von einer Krise, damit sind wir ja derzeit oft konfrontiert, immer wieder beschäftigt und m.E. auch Beachtung finden sollte.
Wie gut sind wir auf  eine Krise vorbereitet!?
Was tun im Falle eines "Blackout"
Ich möchte in dem Zusammenhang gerne auf die Initiative „Mach mit! Österreich wird krisenfit!“ mit folgenden Links verweisen.
Mach mit! Österreich wird krisenfit! – TOP LEADER (top-leader.at)
"Mach mit! Österreich wird krisenfit!" | krisenfit.jetzt



23.10.2021

DBST Event - Meine Bilder mit Musik und Wein

Unser Event - Meine Bilder mit Musik und Wein - fand einen schönen Rahmen im "Das Studio im 2ten". 

In entspannter Atmosphäre wurde das Thema Datenschutz betrachtet, die ausgestellten Bilder fanden großen Anklang.

Begleitet wurden meine Bilder mit den ausgezeichneten Weinen vom Weingut Bauer Zaussenberg und Musik von Solo Canzoni (Stefano Gualano)

So gelang uns eine informative, interessante, entspannte und erfreuliche Veranstaltung.

                 

Besonderen Dank meiner lieben Frau für die Organisation, sowie dem tollen, hilfreichen Team!

 



14.04.2021

Stichwort " Unternehmenskauf"

Bei einem geplanten Unternehmenskauf empfiehlt es sich darauf zu achten "wie gut der Datenschutz in dem betreffenden Unternehmen aufgestellt ist".

Schließlich möchten Sie keine diesbezüglichen Probleme, und damit auch die möglichen Auswirkungen, an Bord Ihres Unternehmens holen.


26.10.2020

Die Corona-Pandemie sellt uns alle vor große Herausforderungen

So ist auch der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten ein zu beachtendes Thema.

Natürlich werden besondere Informationen zur Meldung im Falle einer Infektion benötigt und diese Daten liegen normalerweise in keinem Unternehmen auf. Daher ist es wichtig die Abläufe klar zu beschreiben, die Speicherung an EINEM Ort vorzusehen und Berechtigungen dafür auf das Erforderliche beschränken. Die Erfassung im Zuge der COVID-19 Pandemie ist, so vorhanden, im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten einzutragen!

So kann sichergestellt werden, dass nach der Pandemie, wenn alle nicht mehr erforderlichen Daten zu löschen sind, die erforderliche Löschung korrekt und einfach umgesetz werden kann. 


02.07.2020

Evaluierung zur DSGVO: positive Bilanz?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit 25. Mai 2018 wirksam und regelt seither primär das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union.

Die Verordnung sieht in Art. 97 DSGVO vor, dass sie nach zwei Jahren (also mit 2020) und danach weiter nur noch alle vier Jahre eine Evaluierung durch die EU-Kommission erfogt. Es können dazu von der Kommission auch Informationen und Einschätzungen von den nationalen Aufsichtsbehörden und den Mitgliedstaaten angefordert werden. Zahlreiche weitere Organisationen und Gremien haben ihrerseits Vorschläge und Einschätzungen zur Wirkung bzw. zur Verbesserung der DSGVO publiziert.

Die EU-Kommission veröffentlichte ihren Bericht (in englischer Sprache) zur ersten Evaluierung. Die Bilanz daraus, vorwiegend positiv.

Die DSGVO habe die meisten ihrer Ziele erreicht, sei zeitgemäß und stärke die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

So sollen 71 Prozent der Gesamtbevölkerung in der EU von der DSGVO gehört haben


12.11.2019

Achtung!!! Datensammeln kann teuer werden!

Auch für Archive ist ein Löschkonzept zu erstellen und unter Berücksichtigung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, sind alle nichtmehr benötigten personenbezogenen Daten zu löschen.

Bericht "Der Standard"


04.08.2019

Ein weiteres wichtiges Thema:

Datenschutz und Risikomanagement, PIA (privacy impact assessment)

Haben Sie es schon erwogen, umgesetzt? Wie könnte es angelegt werden?

Ein gutes Hilfsmittel dazu bietet die französische Datenschutzbehörde #CNIL, kostenfrei zum Download.

Schauen Sie sich das an, es lohnt sich.

 
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur PIA.


20.03.201


20.03.2019

Hinweise zur Einhaltung der DSGVO

- Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten 
- Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
- Beachtung der Informationspflichten
- Meldung von Datenschutzverletzungen
- Durchführen einer Datenschutz-Folgenabschätzung - wenn erforderlich
- Bestellung eines Datenschutzbeaugftragten - wenn erforderlich
- Umfassende Rechte von Betroffenen
- Auskunftspflicht
- Löschung
- Berichtigung

Sind alle Punkte in Ihrem Unternehmen berücksichtigt?

Ist für Ihr Unternehmen alles erforderlich?


Warum im Dunkeln tappen, wir beraten Sie gerne!


19.03.2019

aktuelle Rechtsprechungen zum Datenschutz (RIS)

DSB-D213.642/0002-DSB/2018 - bezüglich datenschutzrechtlicher Einwilligung

DSB-D213.692/0001-DSB/2018 - umfangreiche Verletzungen von Pflichten nach der DSGVO


31.12.2018

Es herrschte  große Aufregung um die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung.

Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass es natürlich einiges aufzuarbeiten gab und sicher in einigen Bereichen noch erforderlich ist.

Ein Ausgeglichener Blick auf das Thema läßt sowohl die Erfordernis eines geordneten und rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten erkennen (schließlich betrifft uns das alle) als auch die Notwendigkeit mit den anvertrauten Daten entsprechend sorgsam umzugehen (was letztendlich zu einem gesteigerten Vertrauen führt).

In diesem Sinne wünschen Wir -

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!

And think about - the theme privacy will not end 2018


13.11.2018

Die Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, kundgemacht worden

(DSFA-Blacklist 2018)

und dazu auch die

(DSFA-Whitelist2018)


13.09.2018

Datenschutz (Grundverordnung) rund um den Globus

Des einen Freud des anderen Leid.

So oder ähnlich könnte man, aufgrund verschiedener Kommentare einzelner Unternehmer, die Einstellung zur DSGVO einschätzen.

Dazu muss ich sagen, dass nicht alles „neu“ ist und vieles schon bisher zu berücksichtigen war.

Durch die DSGVO kam es auch in Österreich zu einem neuerlichen Bewusstmachen von Rechten und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten in der breiten Öffentlichkeit und dies ist durchaus positiv zu betrachten. 

Die hohen Strafandrohungen und Unsicherheiten im Umgang mit der DSGVO haben naturgemäß zu einiger Unruhe und Verunsicherung geführt. Man darf aber durchaus davon ausgehen, dass auch hier Normalität einkehren wird.

 

Wenn man nun seinen Blick etwas in die Ferne der Datenschutzlandschaft schweifen lässt, die verschiedenen Berichte in den Medien hört oder liest, finden sich Themen in nationalen Gesetzgebungen außerhalb des Europäischen Kontinents, die durchaus an die DSGVO denken lassen.

 

Betrachten wir den Datenschutz weltweit

Nach Angaben der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) haben weltweit nur 57% aller Staaten Datenschutzgesetze, 10% bisher lediglich Gesetzesentwürfe, 21% noch keine Gesetzgebung und bei 12% liegen keine Daten diesbezüglich vor.

Quelle: http://unctad.org/en/Pages/DTL/STI_and_ICTs/ICT4D-Legislation/eCom-Data-Protection-Laws.aspx

 

Welche Meldungen zum Datenschutz konnten wir in letzter Zeit verfolgen

Australien hatte schon 1988 (Privacy Act) ein Datenschutzgesetz eingeführt, dieses wurde durch die Privacy Regulation 2013 und mit dem neuesten Zusatz Privacy Amendment (Notifiable Data Breaches/Meldepflichtige Datenverstöße) Act 2017 weiter ergänzt. Wenn auch durchaus Unterschiede zum europäischen Datenschutzrecht bestehen, ist doch eine Bewegung in die gleiche Richtung zu erkennen.

Brasilien könnte sich zu einem Pionier für Sicherheit im Netz entwickeln. Auf einer Fachkonferenz in São Paulo bekam das Schwellenland viel Lob für sein neues Gesetz zum Schutz von Datensicherheit und Netzneutralität. Brasilien bekommt ab 2020 ein Datenschutz-Gesetz, das erstaunliche Parallelen zur DSGVO aufweist.

Auch Japan hat sein Datenschutzgesetz modernisiert, wir berichteten hierüber und stellten fest, das sich Japan in den letzten Jahren im Bereich Datenschutz immer weiter an Europa orientiert hat. Die EU plant, Japan zu den Staaten, für die ein Angemessenheitsbeschluss besteht, hinzuzufügen. Eine Angleichung der Datenschutzstandards werde angestrebt, heißt es aus Brüssel.

In Kalifornien wurde dieses Jahr der California Consumer Privacy Act of 2018 verabschiedet, das sich ebenfalls den europäischen Datenschutz zum Vorbild nimmt. Das Gesetz soll mit 1. Januar 2020 in Kraft treten.

 

Es ist sicher interessant die weiteren Entwicklungen zum Datenschutz zu beobachten.

So zum Beispiel ein Überblick darüber, was bislang bei der Datenschutzbehörde angefallen ist

Kurzbericht Dr. Schmidt (stv. Leiter der DSB) - siehe DSGVO Facts  https://www.trend.at/branchen/digital/tage-dsgvo-wutmails-10340789


25.05.2018

Die Ziele der EU-DSGVO sind:
--> der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
--> und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO)
--> und der freie Verkehr personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 3 DSGVO).

Sie findet Anwendung auf
--> die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
--> und die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Die verwendete Technologie ist nicht wesentlich.

Nicht erfasst sind jedoch manuelle Dateien, die keiner Ordnung unterliegen.


26.04.2018

Beschluss des Nationalrates vom 20. April 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Datenschutzgesetz geändert werden

(Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018)

Spannender Ansatz bei den Konsequenzen wenn man u.a. im 

Art 83 Abs 9 DSGVO liest

.... In jeden Fall müssen die verhängten Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Hier ist eine Stellungnahme der EU abzuwarten.


04.02.2018

Versäumen Sie nicht Ihr Unternehmen für die Umsetzung der EU-Datenschutz Grundverordnung vorzubereiten, Fit zu machen!

Eine vernünftige Betrachtung der IST-Situation Ihres Unternehmen ermöglicht es die erforderlichen Schritte zu erkennen und umzusetzen.

KMU, Gemeinden, Ärzte und EPU stellen sich die selben Fragen

Was muss ich berücksichtigen? 

Wie wende ich die informationen, die ich dazu gefunden habe richtig an?

Wie halte ich Aufwand und Kosten in Grenzen?

Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?

.

Gerne stehen wir Ihnen zur Klärung der Fragen zur Seite!

.

Versäumnisse können sich unangenehm auswirken!     --   Kompetente Unterstützung muss nicht teuer sein!

Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie eine Mail ! 


24.01.2018

Die EU-Kommission veröffentlicht einen Leitfaden zu den neuen Datenschutzbestimmungen!

Insbesondere den Link zum Online-Tool sollten Sie aufrufen. Ist sehr hilfreich!


07.01.2108 

Die Zeit schreitet voran. 

Nutzen Sie die Möglickeit einer kostenlosen Erstinformation!


10.12.2107 - Wir wünschen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Neues Jahr!

Ein Entschluss für etwas Neues kann jederzeit gefasst werden.

Man muss nicht auf Sylvester warten. 

© Traudel Zölffel (*1941), Lyrikerin


26.06.2107 - Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (1761 d.B.)

Ausschussbericht

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1664 d.B.): 

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) 

(siehe Ausschussbericht auf www.parlament.gv.at)


21.05.2107 - Gedanken zum Artikel 30 DSGVO, zum Aufbau und möglichen Inhalten

Hier habe ich einen Vorschlag, ein Muster (das Sie gerne anpassen und verwenden dürfen. Ich gestatte nicht, dass dieses Muster ohne Hinweis und Freigabe von mir  auf einer anderen HP zur Verfügung gestellt wird) für ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" 

PDF laden - Muster Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten



12.05.2017 - Datenschutz Anpassungsgesetz 2018 

Der Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetz wurde am 12.5.2017 auf der Homepage des Parlament veröffentlicht.

(siehe Entwurf auf www.parlament.gv.at)

Gesetzentwurf

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das Datenschutzgesetz erlassen und das 

Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018)

Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 23.06.2017




Einige Themen im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht, die für Ihr Unternehmen von Bedeutung sein könnten:

•    Nutzung elektronischer Kundenkarteien oder sonstiger Datenverarbeitungssoftware (z. B. Cookies für Statistikauswertungen auf Webseiten)

•    Voraussetzungen rechtmäßiger Datenweitergabe (z. B. an EDV-Dienstleister, bei Direktmarketing, usw.)

•    Verwendung von Videokameras & Sicherheitssoftware

•    Dokumentationspflichten und Datensicherheitsmaßnahmen

•    Informations- und sonstige Betroffenenrechte, sowie Richtigstellungs- und Löschungsverpflichtungen

Informieren Sie sich,

wie weit datenschutzrechtliche Vorschriften bzw. die geplanten Änderungen ab Mai 2018 Ihr Unternehmen betreffen.




Wesentliche Eckpfeiler der EU-DS GVO sind:

•    Stärkung der Betroffenenrechte (mehr Transparenz; das Rechts auf Vergessenwerden; Einwilligung gilt nur wenn freiwillig, aktiv und eindeutig)

•   Neuer Fokus auf die Datensicherheit (verpflichtende angemessene Sicherheitsvorkehrungen; Datenmissbrauch und Sicherheitsverletzungen müssen den Aufsichtsbehörden gemeldet werden)

•    Bestellung von Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich

•    Erhöhter Strafrahmen: Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Konzernumsatzes sind möglich




25.Mai 2018

ist die EU-DS GVO anzuwenden.

25.März 2016

tritt das Gesetz in Kraft

04.März 2016

erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union

14.April 2016 

die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde durch das EU-Parlament beschlossen